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Die §57a KFZ Überprüfung

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Da war sie also wieder: Die §57a KFZ Überprüfung. Nun ja, der Vorteil gleich einmal vorweggenommen, sie ist bei historischen Fahrzeugen nur alle 2 Jahre zu machen.

Also stellt man sein Fahrzeug zur Werkstatt seines „Oldtimer“ Vertrauens und hofft auf ein mildes Urteil. Natürlich will man sein Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand wissen, aber eine leichte Unbehaglichkeit bezüglich Kosten die auf einen zukommen könnten, hat man schon auch im Hinterstübchen. Aber auch heuer hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst und „nur“ eine Krümmer Dichtung musste getauscht werden. Samt dem Teil, wo diese Dichtung aufliegt. Also für 4 Zylinder.

Macht aber nichts, wichtig ist, dass es immer noch Ersatzteile für diese Fahrzeuge gibt, beruhigt man sich dann gleich einmal selbst. „Leichter als für moderne Autos“ meint der Pickerlmacher mit einem leichten Lächeln und legt mir das positive Überprüfungsprotokoll samt Rechnung der neuen Krümmeranlage für 4 von 8 Zylindern vor. Zusätzlich zeigt und erklärt er mir die defekten Teile meines Autos und bestärkt somit das Gefühl alles richtig gemacht zu haben. Jetzt steht er also wieder da, wie aus dem technischen Museum und nach dem Abschmieren des Fahrgestells riecht es auch ein wenig wie früher, als man bei alten Zugloks vorbei ging. Ein Hauch von Nostalgie. Es darf also weiterhin gefahren werden und möglichen Hochzeitseinsätzen steht nichts mehr im Wege! Ich krümmere mich um Sie! Vorfahrt, kommen Sie stilvoll an.


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